Jahreswechsel 2025/2026

Was gibt's Neues?

Zum Jahreswechsel 2025/2026 stellen wir Ihnen hier Änderungen, die sich nach Redaktionsschluss ergeben, in einer Übersicht zur Verfügung, um Sie während der Seminarphase zu begleiten. So sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Nach langem Hin und Her: Bundestag beschließt "Rentenpaket 2025"

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz und Aktivrentengesetz sind zustimmungsbedürftig im Bundesrat

Der Deutsche Bundestag hat heute dem sog. „Rentenpaket 2025“, dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz und dem Aktivrentengesetz in 2./3. Lesung zugestimmt. Damit sind sozusagen drei Fünftel der Strecke so gut wie geschafft, von dem Reformpaket der schwarz-roten Bundesregierung warten die Frühstartrente und die Reform der privaten Altersversorgung hingegen noch auf ihre Umsetzung.

Über das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten („Rentenpaket 2025“) ist nach gut einstündiger Aussprache namentlich abgestimmt worden, es bedarf nicht der Zustimmung im Bundesrat. Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hatte eine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 21/3112 vom 3. Dezember 2025) ohne inhaltliche Änderungen am Gesetzentwurf gefasst.

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Vom Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz verspricht sich die Bundesregierung „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“. Der Gesetzentwurf eröffne neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“.

Des Weiteren wird das Abfindungsrecht flexibilisiert. Der Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften (gemäß § 3 Abs. 2 BetrAVG) wird von bisher 1,0 auf 1,5 Prozent (2026: 59,33 EUR) bzw. bei Kapitalleistungen von 12 auf 18 Zehntel (2026: 7.119,00 EUR) der monatlichen Bezugsgröße angehoben. Eine entsprechende Beschlussempfehlung hatte der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales (BT-Drs. 21/3085 vom 3. Dezember 2025) vorgelegt.

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Mit dem Gesetzentwurf für das Aktivrentengesetz soll Arbeiten im Alter attraktiver werden. Die Regelung schaffe laut Bundesregierung durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize.

Auf Initiative des Bundesrats hatte es eine kleine Änderung am Gesetzentwurf gegeben, wonach Rentner erst ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt, 2.000,00 EUR pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen – siehe Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 21/3098 vom 3. Dezember 2025).

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Steueränderungsgesetz 2025 in 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet

Zur Abstimmung kam eine vom Finanzausschuss geänderte Fassung.

Der Bundestag hat heute das Steueränderungsgesetz 2025 in 2./3. Lesung verabschiedet, es bedarf nun noch der Zustimmung im Bundesrat. Die Bundesregierung will damit u. a. Verbesserungen bei der Entfernungspauschale vornehmen und die Mobilitätsprämie entfristen, die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sollen angehoben sowie der Mehrwertsteuersatz in Restaurants auf sieben Prozent abgesenkt werden.

Zur Abstimmung kam eine vom Finanzausschuss geänderte Fassung (BT-Drs. 21/3104 vom 3. Dezember 2025), danach sollen u. a. Gewerkschaftsbeiträge ab dem 1. Januar 2026 neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag als Werbungskosten berücksichtigt werden, sodass die Beiträge sich bei jedem Gewerkschaftsmitglied konkret auswirken, auch wenn sie ansonsten vom Pauschbetrag erfasst würden. Außerdem soll auf Initiative des Bundesrats klargestellt werden, dass eine Pauschalversteuerung von Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen mit 25 Prozent nur zulässig ist, wenn die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht (also analog zum Freibetrag in Höhe von 110 EUR).

Der Haushaltsausschuss hat zur Abstimmung einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (BT-Drs. 21/3105 vom 3. Dezember 2025), danach führt die Anhebung von Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale zu Mindereinnahmen der Sozialversicherung in einer Größenordnung von rund 40 Mio. Euro jährlich.

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DaBPV: Lohnsteuerabzug für 2023 und 2024 bleibt unangetastet

Klarstellung ist mit BMF-Schreiben vom 28. November 2025 erfolgt

Ergibt sich als Folge des DaBPV rückwirkender Korrekturbedarf bei den Pflegeversicherungsbeiträgen, sind für die Jahre 2023 und 2024 keine Änderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren vorzunehmen. Eine Anzeigepflicht des Arbeitgebers (§ 41c Abs. 4 EStG) besteht insoweit nicht. Entsprechendes gilt für das Jahr 2025, wenn eine Änderung des Lohnsteuerabzugs auf Grund der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr zulässig ist.

Weiter heißt es im BMF-Schreiben vom 28. November 2025: „Die im Rahmen einer rückwirkenden Korrektur verrechneten bzw. erstatteten Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung sind im Kalenderjahr der Verrechnung bzw. Erstattung von den in Zeile 26 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bzw. Besonderen Lohnsteuerbescheinigung einzutragenden Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung abzuziehen.“

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Höheres Darlehen für soziale Pflegeversicherung im Jahr 2026

Der Bundestag hat am 28. November 2025 den Bundeshaushalt für 2026 beschlossen.

Der Bundestag hat am 28. November 2025 den Bundeshaushalt für 2026 beschlossen. Im Etat des BMG (Bundesministerium für Gesundheit) wird die soziale Pflegeversicherung mit zusätzlichen 1,7 Mrd. Euro gestützt. Im Gesundheitsetat stehen damit insgesamt 3,2 Mrd. Euro für ein überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds zur Verfügung. Mit dem erhöhten Ansatz soll laut Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD die Liquidität gesichert sowie der Beitragssatz für 2026 stabilisiert werden.

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Bundestag beschließt Maßnahmen zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit

Zuvor hatte der Finanzausschuss noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.

Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2025 in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung gebilligt. 

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2,9 % ist der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026

Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger ist heute erfolgt.

Mit etwas Verspätung ist heute die Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (gemäß § 242a Abs. 2 SGB V) für das Jahr 2026 im Bundesanzeiger erfolgt. Mit 2,9 Prozent folgt das Bundesgesundheitsministerium den Ergebnissen des GKV-Schätzerkreises vom 14./15. Oktober 2025.

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Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026

Die MiLoV5 ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Fünfte Mindest­lohn­an­passungs­verordnung — MiLoV5) ist heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, sie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesministerin Bärbel Bas vorgelegte MiLoV5 beschlossen.

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesministerin Bärbel Bas vorgelegte MiLoV5 beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 Prozent und im Folgejahr um weitere 5,04 Prozent – insgesamt also um 13,88 Prozent.

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