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Jahreswechsel 2023/2024

Prämie als Inflationsausgleich

Laut Statistischem Bundesamt konnten die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie (IAP) dazu beitragen, den Reallohnverlust leicht abzuschwächen (Pressemitteilung Nr. 206 vom 30. Mai 2023):

„Die überproportionale Steigerung der Nominallohnentwicklung im 1. Quartal 2023 hat den Reallohnverlust für die Beschäftigten zum Jahresbeginn im Vergleich zu den letzten drei Berichtsquartalen insgesamt etwas abgeschwächt. Zu dieser Abfederung des Kaufkraftverlustes der Beschäftigten haben auch die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie beigetragen.“

Geregelt worden ist die IAP mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ vom 19. Oktober 2022.

Steuerfrei sind danach zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 EUR.

Bedeutet: Arbeitgeber können die IAP an ihre Arbeitnehmer noch bis spätestens 31. Dezember 2024 bis zu höchstens 3.000 EUR auszahlen (z. B. 1.000 EUR in 2022, 1.000 EUR in 2023 und weitere 1.000 EUR in 2024).

Es handelt sich hierbei um einen steuerlichen Freibetrag je Dienstverhältnis (Ausnahme: Arbeitnehmer üben bei demselben Arbeitgeber mehrere Dienstverhältnisse aus). Antworten auf zahlreiche weitere Praxisfragen liefert ein FAQ-Katalog des Bundesfinanzministeriums.

WICHTIG:

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (i. S. § 8 Abs. 4 EStG) gewährt wird.

Im Gegensatz zum Steuerrecht gibt es im Sozialversicherungsrecht keine gesetzliche Definition. Die SV-Spitzenorganisationen haben in ihrer Besprechung zu Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 11. November 2021 (TOP 1) jedoch festgelegt, dass die gesetzlich definierten Kriterien im Einkommensteuergesetz analog Anwendung finden.

[Bearbeitungsstand: 20.10.2023]